Unterweisung Erste Hilfe inkl. AED
Einführung
Im §4 der DGUV Vorschrift 1 steht: „Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“ Ebenfalls steht in der DGUV Information 204-010 im Punkt 2.2.3 Unterweisung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Rahmen der jährlichen Unterweisung über Erste Hilfe im Betrieb (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sind alle Beschäftigten zusätzlich über den AED und die Erreichbarkeit der Ersthelferinnen und Ersthelfer zu informieren.
Inhalte
- Unterweisung zu den Themen AED und Erste Hilfe gemäß den Vorschriften der DGUV
- Dokumentation
Dauer
90 min.
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Lehrgangskosten
Wir berechnen pro Teilnehmer €15,- Euro, wobei die Mindestteilnehmerzahl bei 10 Personen liegt.
Unsere Preise verstehen sich inkl. Anreise (innerhalb des deutschen Festlandes).