Erste-Hilfe-Grundkurs

Einführung

Die Gewährleistung einer wirksamen Ersten-Hilfe liegt in der Verantwortung jedes Betriebes. Die Bereitstellung von „Ersthelfern“ gemäß DGUV Vorschrift 1 wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten-Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.


 

Dauer

9 UE


 

Lehrgangskosten

(gilt für den Grundkurs und die Fortbildung)

Die Teilnahmegebühren für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger.

Wir rechnen direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die restlichen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) trägt der Unternehmer. Bitte beachten Sie unsere AGB.

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