Erste-Hilfe-Grundkurs
Einführung
Die Gewährleistung einer wirksamen Ersten-Hilfe liegt in der Verantwortung jedes Betriebes. Die Bereitstellung von „Ersthelfern“ gemäß DGUV Vorschrift 1 wird von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten-Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.
Dauer
9 UE
Lehrgangskosten
(gilt für den Grundkurs und die Fortbildung)
Die Teilnahmegebühren für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger.
Wir rechnen direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die restlichen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) trägt der Unternehmer. Bitte beachten Sie unsere AGB.
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