Erste-Hilfe-Fortbildung
Einführung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.
Dauer
9 UE
Lehrgangskosten
(gilt für den Grundkurs und die Fortbildung)
Die Teilnahmegebühren für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger.
Wir rechnen direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die restlichen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) trägt der Unternehmer. Bitte beachten Sie unsere AGB.
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